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Berlin: "Babylon" ist gefallen - FAU knickt im Arbeitskampf ein

Die
syndikalistische Gewerkschaftsinitiative "Freie Arbeiter/innen-Union" (FAU-IAA) führt seit Jahren ihren ersten nennenswerten Arbeitskampf - und scheint dabei auf ganzer Linie zu scheitern.

Nachdem die zu einem Drittel in der FAU organisierte Kino-Belegschaft monatelang vergeblich gegen Niedriglöhne und Entlassungen gekämpft hat, hatte die FAU-Betriebsgruppe am 13.07.2009 zu einem Boykott des Alternativkinos aufgerufen. Als deutsche Sektion der Internationalen Arbeiter/innen-Assoziation (IAA) hat die FAU dabei auch Unterstützung von Anarchosyndikalist/innen aus anderen Ländern (wie Italien und Spanien) erhalten.

Doch am 07.10.2009 entschied das Amtsgericht Berlin, dass die FAU unrechtmäßig zu einem Boykott des Kinos aufgerufen hatte, was ihr ab sofort untersagt wurde. Aus Angst vor möglichen Rechtsfolgen beendete die FAU Berlin diese direkte Aktion und bat sogar ihre Unterstützer/innen darum, jede Form des Boykottaufrufs zu unterlassen.

Bereits am Tag zuvor hatte sich die FAU mit Vertreter/innen der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di an einen Tisch gesetzt, um eine gemeinsame Strategie auszuhandeln. Der stellvertretende Landesvorsitzende von Ver.di und der berliner FAU-Sekretär folgten damit dem Beschluss der Betriebsversammlung, die beide Organisationen zur Zusammenarbeit aufgefordert hatte. Von seiten der DGB-Gewerkschaft hatte es bereits informelle Vorgespräche mit dem Unternehmen gegeben, aber eine Tarifkomission sei noch nicht aufgestellt. Ver.di versprach, sich für eine Anerkennung der FAU als Verhandlungspartner in dem Tarifkonflikt einzusetzen. Sobald sie selbst mit der Geschäftsleitung verhandeln dürften, will die FAU Berlin den Arbeitskampf einstellen, versprach ihr Sekretär Röhm in einer Pressemeldung.

Doch durch die Entscheidung des Amtsgerichts ist diese Anerkennung in weite Ferne gerückt. Das Gericht sieht die FAU wegen ihrer wenigen Mitglieder (betriebsübergreifend) als nicht tariffähig an. Immerhin kann sich die FAU damit trösten, dass aufgrund ihrer öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten die Babylon-Geschäftsleitung sich auf Vermittlung der Linkspartei gezwungen sah, mit Ver.di überhaupt Tarifverhandlungen aufzunehmen. Nun bleibt es der FAU nur noch übrig, "die Verhandlungen genau zu beobachten und möglichst viel Einfluss auf ver.di geltend zu machen". Damit gibt die FAU ihre ohnehin begrenzten Handlungsmöglichkeiten aus der Hand und tappt in die selbstgestellte Legalitätsfalle.

Mit direkten Aktionen und kämpferischem Anarchosyndikalismus, für den die FAU nach eigener Vorstellung steht, hat das jedoch nichts mehr zu tun. Kein Wunder, dass die FAU Berlin nun entgegen alle anarchistischen Prinzipien nach dem Grundgesetz schreit und staatlich geschützte Verfassungsrechte einfordert...


Anarchosyndikat Köln/Bonn,
Bereich Gastronomie & Einzelhandel,

http://anarchosyndikalismus.org/educat/gastronomie_und_einzelhandel/

18.10.2009


Dieser Artikel ist gemeinfrei bei Nennung der Autor/innen und der Webseite http://anarchosyndikalismus.org